Neue BPOL-Laufbahnverordnung rückwärtsgewandt
"Diese Laufbahnverordnung verfällt in altes Kastendenken und ist der völlig falsche Weg für die Zukunft der Bundespolizei."
Berlin/Lübeck, 18.11.2011
Die vom Bundeskabinett beschlossene neue Bundespolizei–Laufbahnverordnung (BPOL-LV) stellt nach Ansicht der DPolG Bundespolizeigewerkschaft eine Verschlechterung der bestehenden Laufbahnregelung dar und ist rückwärtsgewandt. So wird die Bundespolizei gerade im Hinblick auf den demographischen Wandel künftig nicht mehr konkurrenzfähig sein!
„Es fehlt deutlich an der Durchlässigkeit vom mittleren in den gehobenen sowie vom gehobenen in den höheren Dienst“, so der Vorsitzende Ernst G. Walter. „Entgegen den bereits existierenden Aufstiegsregelungen der BPOL-LV wurde bei der Bundespolizei mal wieder das unselige Kastendenken zu Grunde gelegt.“
Der vom Kabinett beschlossene Wegfall des bisherigen Praxisaufstiegs nach dem 31.12.2014 sowie die Anhebung des Zugangslebensalters vom 40. auf das 45. Lebensjahr beim künftigen verkürzten Aufstieg stellen gravierende Rückschritte dar. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert die Beibehaltung der Altersvoraussetzung von 40 Lebensjahren und die Bindung an den Dienstposten bei dem geplanten verkürzten Aufstieg in den gehobenen Dienst.
Die Bundesregierung hat es erneut versäumt, das Laufbahnsystem grundlegend anzupassen. Die Bundespolizei benötigt ein neues System, wie das von der DPolG favorisierte Bundespolizeilaufbahnmodell, in dem ein qualifiziertes Laufbahn- und Aufstiegssystem entworfen wurde, das die Basis für eine gerechtere polizeiliche Berufsentwicklung in der Bundespolizei sichergestellt hätte. Die Bundesregierung verpasst damit wieder einmal eine wichtige Chance für die wirkliche Modernisierung des Laufbahnrechts der Bundespolizei.
Auch den erfahrenen Kolleginnen und Kollegen des gehobenen Dienstes, die bereits viele Jahre lang mit großem Engagement und Erfolg Funktionen wahrgenommen haben, die nun dem höheren Dienst zugeordnet sind, wird durch die Versagung eines echten und regelmäßig angebotenen Praxisaufstiegs eine leistungsbezogene Berufsentwicklung verwehrt. Der Gewerkschaftschef beklagt zudem, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden habe. Gerade die auf die Praxis bezogenen Aufstiegsformen seien eine wirklich gute Möglichkeit für Kolleginnen und Kollegen mit Verantwortung in der Familie, eine Teilnahme am Aufstieg zu gewährleisten, ohne dabei für lange Zeiträume quer durch unsere Republik reisen und ihre Familien allein lassen zu müssen.
"Bei den zahlreichen Gesprächen der DPolG Bundespolizeigewerkschaft mit den Fraktionen im Deutsche Bundestag haben wir viel Verständnis für unsere Positionen erhalten. Die Abgeordneten von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/DieGrünen führten in unserem Sinne mehrere Gespräche mit dem BMI, um die jetzt beschlossene BPOL-LV in einzelnen Positionen neu auszurichten. All diese gemeinsamen Bemühungen wurden von der Bundesregierung schlichtweg ignoriert. Eine sehr enttäuschende und schlechte Entscheidung der Bundesregierung für die Zukunft der Bundespolizei", so der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Ernst G. Walter. „Aber wir bleiben dran und geben unsere Positionen auf keinen Fall auf!“