"An dem Gespräch mit den Spitzen- und Fachverbänden am 20.Dezember 2011 zur Vorstellung des Referentenentwurfes zur Neuordnung der Ausgleichssysteme nahm neben den Vertretern des dbb beamtenbund und tarifunion für die DPolG Bundespolizeigewerkschaft der 2. Vorsitzende, Hans-Joachim Zastrow (erster links) teil."
Initiative der DPolG Bundespolizeigewerkschaft vom Erfolg gekrönt
DPolG: Besseres Ausgleichssystem für Nachtdienste
Berlin, 22.12.2011
Was lange währt, wird endlich gut. Unter diesem Motto berichtet der 2. Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Hans-Joachim Zastrow, über die Novellierung von wichtigen Verordnungen, die für ein besseres Ausgleichssystem bei Nachtdienste sorgen sollen. Kritik übte Zastrow allerdings an der Tatsache, dass geleistete Bereitschaftszeiten in diesem Zeitraum nicht als Arbeitszeit angerechnet werden sollen.
Hans-Joachim Zastrow erinnerte an den langen Weg zu dieser Entscheidung. Am 21. Februar 2007 hatte die DPolG in einem Gespräch mit dem damaligen Staatssekretär Dr. August Hanning im Bundesministerium des Inneren ihre Forderung aufgestellt. Zastrow, der für die DPolG bundespolizeigewerkschaft an dem Spitzengespräch mit dem BMI am 20. Dezember teilnahm, sagte in einer Presseerklärung: „Ich erinnere mich genau an das Gespräch mit dem damaligen Staatssekretär und unsere Forderung, die Erschwerniszulagen entsprechend der aktuellen Dienstgestaltung anzupassen und den Zusatzurlaub entsprechend dem des Landes Bayern auf wenigstens sechs Tage zu erhöhen. Im Ergebnis sagte mir Staatssekretär August Hanning damals zu, die DPolG-Forderung wohlwollend zu Überprüfung. Damit begann die Systemveränderung und die Verbesserung bei der Erschwerniszulage und dem Zusatzurlaub." Die DPolG forderte gegenüber dem ehemaligen Staatssekretär eine solche Verbesserung zum Ausgleich der Lebensarbeitszeitverlängerung und wurde dafür damals von der Konkurrenz aus dem DGB stark gescholten.
dbb beamtenbund und tarifunion sowie die DPolG Bundespolizeigewerkschaft ist es zwischenzeitlich gelungen, in mehrjährigen Verhandlungen einen konkreten Systemwechsel beim Ausgleich von Nacht- und Wochenend-Dienstzeiten zu erreichen. Dieses gilt sowohl für den finanziellen Ausgleich nach der Erschwernis-Zulagenverordnung, als auch für die Geltendmachung von Zusatzurlaubstagen nach der Erholungsurlaubsverordnung. Insbesondere sei es gelungen, so Zastrow weiter, die Personengruppen für den Bezug einer Erschwerniszulage deutlich auszuweiten. Dieses gelte insbesondere für die Kolleginnen und Kollegen der Direktion Bundesbereitschaftspolizei, des Flugdienstes, für mobile Einheiten und erstmals auch für Widerrufsbeamte.
Mehr Geld für Nachtdienste
Wenn es jetzt noch gelingt, den noch zwischen den einzelnen beteiligten Ressourcen abzustimmenden Entwurf als Verordnung umzusetzen, „werden schon bald alle zu erschwerten Zeiten dienstleistenden Kolleginnen und Kollegen in der Bundespolizei mehr Geld und mehr Zusatzurlaub erhalten“, schilderte der 2. Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft die derzeitige Situation. Zastrow bekräftigte, dass ganz ausschlaggebende Verbesserungsvorschläge der DPolG Bundespolizeigewerkschaft für eine Novellierung der Ausgleichssysteme sich im aktuellen Entwurf des BMI wiederfinden.
Kernpunkt der Änderung in der Erschwernis-Zulagenverordnung sei der Wechsel von bisher sehr formalen Kriterien, hin zu einer Orientierung an die tatsächliche Belastung. Zastrow: „So soll zukünftig eine monatliche Abrechnung der Zulage erfolgen. Voraussetzung für die Zahlung der Zulage ist nicht mehr der dienstplangebundene Wechselschichtdienst, sondern ein regelmäßiger Arbeitszeitwechsel. So soll nunmehr Voraussetzung sein, mindestens viermal Dienste im Kalendermonat zu leisten, deren Anfangszeiten mindestens sieben Stunden auseinander liegen. Es muss sich um einen Dienst handeln, der mindestens fünf Stunden in der Zeit zwischen 20.00 und 6.00 Uhr geleistet wurde.“
Hierfür soll nach dem Stand des Entwurfes vom 1. Dezember 2011 ein Grundbetrag von monatlich bei
5 Nachtstunden = 12 Euro
15 Nachtstunden = 36 Euro
25 Nachtstunden = 60 Euro
35 Nachtstunden = 84 Euro
45 Nachtstunden = 108 Euro
gezahlt werden.
Hinzu komme 1,-- Euro je Dienststunde in der Nachtzeit von 00.00 - 06.00 Uhr. Und ein pauschaler Zusatzbetrag von 20,-- € monatlich für Kolleginnen und Kollegen, die innerhalb eines Kalendermonats mindestens dreimal zu Diensten herangezogen werden, die an einem Sonnabend, Sonntag oder Feiertag beginnen.
Deutliche Kritik übte der 2. Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft an der Absicht des BMI, geleistete Bereitschaftszeiten in diesem Zeitraum nicht als Arbeitszeit gelten zu lassen. Zastrow verwies auf das beim Bundesverwaltungsgericht anhängige Verwaltungsrechtverfahren zur Anrechnung von Bereitschaftszeiten und darauf, dass nach EU-Recht bereits heute Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit anerkannt seien. Er forderte diesbezüglich eine entsprechende Berücksichtigung bei der Novellierung der Erschwernis-Zulagenverordnung und des Zusatzurlaubes.
Eine weitere Forderung der DPolG ist, unabhängig von dem Kriterium "ständig wechselnde Dienste", eine pauschale Erschwerniszulage bei mehr als 25 geleisteten Nachtstunden. Als Beispiel für eine solche pauschale Erschwerniszulage nannte der Gewerkschafter den mehrmonatigen Unterstützungseinsatz der Bundespolizei zur Bekämpfung von Brandanschlägen in der Bundeshauptstadt Berlin. Hier waren die Einheiten der Bundespolizei über Monate durchgehend nur in der Nacht eingesetzt. Hans-Joachim Zastrow beklagte, dass „solche, nicht minder erschwerten Dienste, nach dem bisherigen Entwurf der Erschwernis-Zulageverordnung keinen finanziellen Ausgleich erfahren würden.“
Mehr Zusatzurlaub für Nachtdienste
Auch im Bereich des Zusatzurlaubs nach § 12 EUrlV werden die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei deutlich von der neuen Regelung profitieren. Die Grundvoraussetzung zum Erhalt des Zusatzurlaubes entsprechen zunächst dem der Erschwernis-Zulagenverordnung. Hinzu komme, das wenigstens 70 Nachtstunden in zwei Monaten geleistet werden müssen, um einen Tag Zusatzurlaub zu erhalten. Der Zusatzurlaub ist auf maximal sechs Tage im Jahr begrenzt. Kolleginnen und Kollegen die im Zweimonatszeitraum mehr als 70 Nachtstunden geleistet haben können, bis zu 70 weitere geleistete Nachtstunden in die nachfolgenden Kalendermonate übertragen.
Kolleginnen und Kollegen, die die zuvor genannte Voraussetzung nicht erfüllen können, erhalten für jeweils 100 geleistete Nachtstunden einen Tag Zusatzurlaub. Auch hier ist der Zusatzurlaub auf maximal sechs Tage im Jahr begrenzt. Kolleginnen und Kollegen die in einem Urlaubsjahr mehr als 600 Nachtstunden geleistet haben, können bis zu 100 weitere geleistete Nachtstunden in das Folgejahr übertragen.
Damit ist es der DPolG Bundespolizeigewerkschaft gelungen, so äußerte sich Hans-Joachim Zastrow sich abschließend sehr zufrieden, Personengruppen der Bundespolizei, die bisher in der Anerkennung ihrer Arbeit zu erschwerten Nacht-Wochenend- und Feiertagszeiten deutlich schlechter gestellt waren, der heutigen Schichtdienstwirklichkeit und Ausgleichsgerechtigkeit anzugleichen.
Lebensältere Kolleginnen und Kollegen erhalten ab dem vollendeten 50. Lebensjahr einen Tag und ab dem vollendeten 60. Lebensjahr einen weiteren Tag Zusatzurlaub. Hier betonte der 2. Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, dass die vorgelegte Anerkennung der Dienstleistung im höheren Lebensalter nur ein erster Schritt sein könne. Zastrow: „Es gilt die Dienstleistung der Schichtdienstleistenden als Ganzes zu betrachten. Wer 30 und mehr Jahre ständig wechselnden Dienst geleistet hat, muss in der Regel körperliche Beschwerden hinnehmen. Deshalb verfolgt die DPolG Bundespolizeigewerkschaft eine Fakturierung der ständig wechselnden Dienste. Diese physisch und psychisch anspruchsvollen Dienste müssen deshalb zu einer Reduzierung der Lebensarbeitszeit führen. Wer Familie und Beruf in Einklang bringen will, muss diesen Weg jetzt beschreiten.“
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft kritisiert auch, dass bei der Anrechnung von Pausenzeiten auf die Arbeitszeit die unterschiedliche Verfahrensweise zum Nachteil von Beschäftigten, die nicht in einem ständig wechselnden Dienst tätig sind, beibehalten werden soll .
Zastrow kündigte an, dass bereits im Januar vor der offiziellen Anhörung der Spitzenverbände dbb beamtenbund und tarifunion und DGB ein weiteres Gespräch mit Teilnehmern der DPolG im BMI geführt werden soll.