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Leistungen


Bei einer Mitgliedschaft in der DPolG - Bundespolizeigewerkschaft haben die Mitglieder, wenn der Mitgliedsbeitrag satzungsgemäß entrichtet worden ist, Anspruch auf nachstehende Leistungen:


1. Berufs-Rechtsschutz


Berufsrechtsschutz durch freie Anwälte

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft bietet ihren Mitgliedern Schadensersatzrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Disziplinarrechtsschutz, Arbeits-/Dienstrechtsschutz, Fahrerrechtsschutz für Dienstfahrten mit Dienstfahrzeugen.
Die Rechtsschutzvergabe erfolgt nach den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) sowie den mit der Rechtschutz Union vereinbarten besonderen Bedingungen.

Die DPolG bietet:

- freie Anwaltswahl
- auch im Verwaltungsstreitverfahren
mit dem Dienstherrn.

Auch im Vorverfahren, Wiederspruchsverfahren und bei der Rechtsberatung bieten wir unseren Mitgliedern unbürokratischen kostenfreien Rechtsschutz mit freier Anwaltswahl.
Nur die Unterlagen an die Geschäftsstelle der DPolG Bundespolizeigewerkschaft senden! Wir stellen für Sie den Rechtsschutzantrag! Keine langwierigen Entscheidungsverfahren! Die Rechtsschutzzusage erfolgt entweder unmittelbar von der Geschäftsstelle der DPolG Bundespolizeigewerkschaft oder von der Rechtschutz Union.


2. Diensthaftpflichtversicherung


Die DPolG hat ihre Mitglieder im Rahmen der Versicherungsbedingungen (AVB) gegen Regreßansprüche des Dienstherren abgesichert. Jedes Mitglied ist für nachstehende Schadensfälle einschließlich des Schußwaffengebrauches sowie des Führens von Dienstpferden und Diensthunden bis zur Höhe von:

- 3.000.000,- € für Personenschäden,
- 3.000.000,- € für Sachschäden,
- 50.000,- € für Vermögensschäden
- 50.000,- € für abhanden gekommene dienstl. überl. Schlüssel/ Code-Cards abgesichert.

- 500,00 € Abhandenkommen von persönlichen Aus rüstungsgegenständen (je Einzelfall bis zu 500,00 €).
Keine Selbsbeteiligung !

Im Rahmen der Gruppen-Diensthaftpflichtversicherung sind Personen- und Sachschäden durch das Tragen von Dienstwaffen unter einhaltung der jeweils gültigen Verwahrungsvorschriften mitversichert.


3. Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden


Gruppen-Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden
Beamtinnen / Beamte und Beschäftigte, soweit sie als Verwaltungsbeschäftigte Mitglieder der DPolG Bundespolizeigewerkschaft sind erhalten einen Versicherungsschutz bei Vermögensschäden

- 7.500,00 € je Versicherungsfall


4. Regreßhaftpflichtversicherung


Von der DPolG Bundespolizeigewerkschaft versichert sind im Rahmen der Versicherungsbedingungen (AVB) Schäden, die bei Dienstfahrten in Zusammenhang stehen mit dem Führen von dienstlichen Kraftfahrzeugen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden an geführten und benutzten Fahrzeugen.
Die Höchstersatzleistungen betragen je Schadensereignis pauschal

- 50.000,00 € Versicherungssumme


5. Geräte- u. Geräteregresshaftpflichtversicherung


Geräte und Geräteregresshaftpflichtversicherung für Spezialkräfte, Personal des Flugdienstes und Bootsführer

- 11.400,00 € Personenschäden
- 15.000,00 € Sachschäden,


6. Freizeitunfallversicherung


Auch in nicht so schönen Momenten hilft die DPolG Bundespolizeigewerkschaft, z.B. durch ein Krankenhaustagegeld nach einem Freizeitunfall, dem eine stationäre Behandlung folgte. Im einzelnen leisten wir:

- 10,00 € Unfall - Krankenhaustagegeld
- 10,00 € Genesungsgeld
- 3100,00 € Invalidität
- 5000,00 € Leistung bei Unfalltod
- 5000,00 € Bergungskosten
- 2500,00 € Kurkosten


7. Kostenübernahme für Anwartschaftsversicherung


Dienstunfähigkeitsabsicherung (Polizei DU) - ggf. in Verbindung mit einem Produkt nach dem Altersvermögensgesetz.

Anwartschaftsversicherung:
Die Anwartschaftsversicherung ist die „Eintrittskarte“ in die private Krankenversicherung bei Wegfall der Heilfürsorge.

Gründe hierfür können sein:
- Entlassung bei Dienstunfähigkeit als Beamte auf Widerruf oder Probe,
- Eintritt in den Ruhestand.

Der DBV-Anwartschaftstarif (AWFH) kann für ein Monatsbeitrag von 1,- Euro (gesamte Laufzeit) abgeschlossen werden.
Bei Abschluss in den ersten 3 Monaten nach Ausbildungsbeginn erfolgt keine Gesundheitsüberprüfung. Danach müssen die üblichen Gesundheitsfragen beantwortet werden.

Zusätzlich zur Anwartschaftsversicherung kann die Pflegepflichtversicherung (PVB) und ein Krankenhaustagegeld (KHTE) in Höhe von 10,- EURO abgeschlossen werden. Auch hier findet in den ersten 3 Monaten nach Ausbildungsbeginn keine Gesundheitsüberprüfung statt.

Fazit: Es lohnt sich wirklich! Lassen Sie sich beraten.
Die DPolG -Bundespolizeigewerkschaft vermittelt gerne einen Termin unter 0451/50 40 155.

Durch die Mitgliedschaft in der DPolG Bundespolizeigewerkschaft werden für den Zeitraum der Vorausbildung die Beiträge einer bei der DBV abgeschlossenen Anwartschaftsversicherung (ohne Pflegeversicherung) rückerstattet.
Anwartschaftsversicherung bei der DBV.


8. Geburtshilfen


Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft begrüßt auch den Nachwuchs ihrer Mitglieder.
15,-€ erhält das Mitglied für jedes Neugeborene.
Einfach die Kopie der Geburtsurkunde an die Bundesgeschäftsstelle des DPolG Bundespolizeigewerkschaft senden.
Wir überweisen den Betrag auf das uns bekannte oder angegebene Konto.


9. Kondolenzgeld


250,- €
zahlt die DPolG Bundespolizeigewerkschaft beim Ableben eines Mitgliedes an die erbberechtigten Hinterbliebenen.
Die Zahlung setzt eine einjährige Mitgliedschaft voraus. Bei Übertritt von einer anderen Gewerkschaft entfällt die Wartezeit.


10. Polizeispiegel


Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft informiert ihre Mitglieder monatlich über die neusten gewerkschaftlichen, fachlichen und gesellschaftspolitischen Themen und Aktivitäten durch den Polizeispiegel. Der Polizeispiegel wird mit der Post an die gewünschte persönliche Adresse jedes Mitglieds geliefert. So kann der Polizeispiegel in Ruhe zu Hause gelesen werden. Eine Serviceleistung, auf die wir von der DPolG Bundespolizeigewerkschaft einen großen Wert legen.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft gibt zusätzlich Informationsschriften und Flugblätter im Eigendruck heraus. Diese erscheinen zumeist anlassbezogen. Zurzeit erscheinen die News, die Tarifinfo sowie Berichte aus dem BHPR und BPR auf Bundesebene.


11. Fachliteratur und Sonderbroschüren


Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft und der dbb beamtenbund und tarifunion geben Fachliteratur und Sonderbroschüren für ihre Mitglieder heraus. Diese Broschüren sind zum Teil kostenfrei oder können zu einem günstigen Preis erworben werden.


12. Bildungsprogramm


Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft bietet den Besuch von Seminaren und Weiterbildungsveranstaltungen über das Bildungs- und Sozialwerk des dbb beamtenbund und tarifunion an. (Seminarprogramm anfordern). Weiter ist die Teilnahme an DPolG-eigenen Seminaren und Veranstaltungen auf Bundes- und Bezirksebene möglich.


13. Tauschbörse


Hier können Mitglieder selbständig Kontakte knüpfen und gemeinsame Um-/Versetzungsanträge an die Mittelbehörde (auf dem Dienstweg) richten.
Auf Wunsch unterstützen wir auch bei der Antragstellung!


DPolG bei facebook

Austauschen, Mitreden oder sich einfach nur Anregungen holen, das alles können unsere Mitglieder bei uns unter facebook: www.dpolg-bundespolizeigewerkschaft.de


DPolG Internetplatform für Dienstanfänger unter:

www.dienstanfänger.de

Hier geben wir für alle Dienstanfänger Antworten auf wichtige Fragen zum Start in der Bundespolizei.


Unsere Sozialleistungen als Flyer [129 KB]
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